Service & Beratung
Steuern
Steuerliche Rahmenbedingungen für Anlagen-Betreiber
Ob Privathaushalt, Kläranlage oder Reitsporthalle: Mit der Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage wird der Anlagenbetreiber vom Gesetzgeber steuerlich als Unternehmer eingestuft.
Die Umsätze und Gewinne einer Photovoltaik-Anlage unterliegen folglich sowohl der Einkommensteuer als auch der Umsatzsteuer, sowie bei sehr großen Anlagen unter Umständen der Gewerbesteuer.
Im Gespräch mit Ihrem Steuerberater werden die steuerlichen Regelungen und Pflichten Ihres individuellen Solarstrom-Projekts erörtert und in die Steuererklärung mit einbezogen.
Weiterführende Links
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung